Zur Sonntagspflicht:

"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet." (CIC, Can. 1247).

Die Sonntagspflicht ist mit der Teilnahme an einer Wortgottesfeier, auch wenn es dabei Kommunionspendung gibt, nicht erfüllt.

 

Er werden gerne noch Meßintentionen angenommen!
(auch möglich für auswärtige Personen)

 

Zur Information: Bei uns ist Mundkommunion möglich. 

 

Hl. Messe:

Alle Hl. Messen außer Montag sind in der Pfarrkirche.
Montag: im Haus St. Antonius (Klostergasse 6, ehem. Franziskanerkloster)

  Samstag Vorabend:   17.30 Uhr

  Sonntag u. Feiertag:    7.00 Uhr und 10.00 Uhr

  Montag:                     17.30 Uhr  (im Haus St. Antonius)

  Dienstag:                     7.00 Uhr

  Mittwoch:                17.30 Uhr

  Donnerstag:               7.00 Uhr

  Freitag:                          7.00 Uhr

  Samstag:                       7.00 Uhr

Ausnahmen siehe aktuelle Gottesdienstordnung.

 – – –

Beichtzeiten:

Jeweils ¼ Stunde vor Beginn einer Frühmesse in der Pfarrkirche im Beichtstuhl.

Erweiterte Beichtzeiten zu bestimmten Hochfesten werden eigens bekanntgegeben

(aktuelle Gottesdienstordnung).

  

außerdem Möglichkeit zu Beichte und Aussprache

im Haus St. Antonius nach vorheriger Anmeldung

(Kontakt siehe unten rechts).

 


Ablauf einer Sonntagsmesse