Informationen und Impulse


 Aus dem Direktorium der Diözese Linz für die Fastenzeit (Quadragesima) (Hervorhebungen nicht im Originaltext):

 

ABSTINENZ- UND FASTENGEBOT:

 

Allgemeines Freitagsopfer:

 

„Wenn nicht ein Hochfest auf einen Freitag fällt, ist Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise an allen Freitagen des Jahres, insbesondere an den Freitagen der Quadragesima, zu halten.“

 

„Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen:

Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist; spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln; Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden.“

 

Aschermittwoch und Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage:

 

Abstinenzgebot: Verzicht auf Fleischspeisen

Fastengebot:     nur eine Sättigung am Tag

 

„Das Abstinenz- und Fastengebot ist zu halten am Aschermittwoch und am Karfreitag. Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.“

„Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt zu werden (vgl. can. 1251-1252 CIC).“