Der Greiner Friedhof gehört grundsätzlich auch in die Kategorie der Flurdenkmäler.
Quelle:
Flurdenkmäler in der Pfarre Grein
Verfasser, Herausgeber, Layout: Georg Freinschlag
1. Auflage Oktober 2011
1. Pflegen Sie die übernommenen Gräber regelmäßig. - Entfernen Sie bitte das Gras am Weg beim Fußende und an
der linken Seite des Grabes!
2. Winden und Zinnkraut stellen eine Plage dar, bitte diese rechtzeitig zu entfernen.
3. Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes der Grabstätte ist die Gebühr für 10 Jahre, bei der Nachlöse ist die Gebühr
für 5 Jahre zu entrichten. Die Mindestnutzungsdauer ist jedoch (ab Zeitpunkt einer Beisetzung) auf Grund der
Bodenbeschaffenheit 20 Jahre.
4. Die Erinnerung an die Fälligkeit übernimmt künftig die Friedhofsverwaltung
5. Ein Grab, das nicht eingelöst wird oder nicht mehr gepflegt wird, kann jederzeit vergeben werden.
6. Wenn Sie eine Grabstätte nicht länger behalten wollen, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Die Entfernung der
Anlage geht zu Ihren Kosten.
7. Achten Sie darauf, dass der Grabstein gut und sicher befestigt ist!
8. Schließen Sie bitte Tor und Türen zum Friedhof, denn Hunde sollen ja weder in Begleitung noch gar freilaufend
den Friedhof besuchen.
9. Abfälle, bitte nicht außerhalb des Friedhofes deponieren, nicht in Ecken und Winkeln und auch nicht bei einem
anderen Grab! Hausmüll fällt am Friedhof nicht an und darf dort nicht entsorgt werden!
10. Alte Holzkreuze bitte privat entsorgen, nicht irgendwo stehen lassen.
11. Auch wenn sie noch keine Grabeinfassung haben, ersuchen wir Sie trotzdem, die erworbene Fläche von Unkraut
zu befreien.
12. Sowohl bei einer Neuanlage der Grabstätte als auch bei einer Wiederherstellung ist die Friedhofsverwaltung zu
kontaktieren.
Diese Richtlinien sind auch jenen (Firmen) mitzuteilen, die in Ihrem Auftrag Arbeiten an einem Grab ausführen. Fallen bei Arbeiten an einem Grab Erde und Steine an, sind sie vom Graberhalter bzw.
von der beauftragten Firma zu entsorgen (Deponie), sie dürfen keineswegs in den Anhänger geworfen werden.
Zu den Kanzleizeiten des Pfarramtes steht Ihnen auch die Friedhofsverwaltung zu allen Fragen über Gräber oder deren Fälligkeit zur Verfügung.
Zum Müllproblem am Friedhof:
1. Müll vermeiden!
2. Müll entsorgen!
Zur Entsorgungsstelle beim Anhänger (Friedhofsmitte):
In den Anhänger nur kompostierbares Material: Kränze, Blumen - nicht Erde und Steine.
Plastiksäcke, Plastikblumengeschirr und Tassen entsorgen Sie bitte selbst!
Standorte für Entsorgung von Grablichtern (schwarze Behälter):
a) Unteres Friedhofstor
b) Oberer Friedhofseingang
Für die Wartung des Friedhofes ist Herr Josef Leonhartsberger in Zusammenarbeit mit Herrn Anton Palmetshofer, Herrn Franz Hochgatterer und Herrn Gerhard Raab
bevollmächtigt. Sie üben diese Aufgaben ehrenamtlich aus. Die Pfarre dankt ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz!
Besonders jenen sei der Dank ausgesprochen, die ihre Gräber gewissenhaft und liebevoll pflegen. Die Sorge und Pflege des Friedhofes darf nicht alleine auf JENEN lasten, die ohnedies viele Stunden
ihrer Freizeit opfern.
Jeder Friedhofbesucher ist gebeten, die Pflege des Friedhofes zu unterstützen!
Pfarre Grein
röm. kath. Kirche
Pfarrkanzlei:
Kirchenplatz 1
4360 Grein
Tel.: 07268/335, Fax DW: 4
email:
pfarre.grein(at)dioezese-linz.at
Kanzleistunden:
Di Do Fr 7:45 - 11:00 Uhr
Keine Diskriminierung.
Damit der Text leicht lesbar bleibt, wurde auf Schreibweisen wie "BesucherIn" verzichtet. Selbstverständlich sind Frauen und Männer gleichwertig gemeint.
Klostergasse 6
4360 Grein
Tel.: 07268/7861
email: haus.antonius(at)aon.at