Zur Sonntagspflicht:
"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet." (CIC, Can. 1247).
Die Sonntagspflicht ist mit der Teilnahme an einer Wortgottesfeier, auch wenn es dabei Kommunionspendung gibt, nicht erfüllt.
Er werden gerne noch Meßintentionen angenommen!
(auch möglich für auswärtige Personen)
Zur Information: Bei uns ist Mundkommunion möglich.
Hl. Messe:
Alle Hl. Messen außer Montag sind in der Pfarrkirche.
Montag: im Haus St. Antonius (Klostergasse 6, ehem. Franziskanerkloster)
Samstag Vorabend: 17.30 Uhr
Sonntag u. Feiertag: 7.00 Uhr und 10.00 Uhr
Montag: 17.30 Uhr (im Haus St. Antonius)
Dienstag: 7.00 Uhr
Mittwoch: 17.30 Uhr
Donnerstag: 7.00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr
Samstag: 7.00 Uhr
Ausnahmen siehe aktuelle Gottesdienstordnung.
– – –
Beichtzeiten:
Jeweils ¼ Stunde vor Beginn einer Frühmesse in der Pfarrkirche im Beichtstuhl.
Erweiterte Beichtzeiten zu bestimmten Hochfesten werden eigens bekanntgegeben
(aktuelle Gottesdienstordnung).
außerdem Möglichkeit zu Beichte und Aussprache
im Haus St. Antonius nach vorheriger Anmeldung
(Kontakt siehe unten rechts).
Pfarre Grein
röm. kath. Kirche
Pfarrkanzlei:
Kirchenplatz 1
4360 Grein
Tel.: 07268/335, Fax DW: 4
email:
pfarre.grein(at)dioezese-linz.at
Kanzleistunden:
Di Do Fr 7:45 - 11:00 Uhr
Keine Diskriminierung.
Damit der Text leicht lesbar bleibt, wurde auf Schreibweisen wie "BesucherIn" verzichtet. Selbstverständlich sind Frauen und Männer gleichwertig gemeint.
Klostergasse 6
4360 Grein
Tel.: 07268/7861
email: haus.antonius(at)aon.at